Bildungsurlaub
Anerkennung
Die Weiterbildung zum "Energieberater TGA" wird von der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Veranstalternummer 1213/1222 nach NBildUG) angeboten. Der Kurs ist mit Schreiben vom 8.2.2006 nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) als Bildungsveranstaltung anerkannt. Die Anerkennung betrifft die folgenden Veranstaltungen:
1. VA-Nr. 06 – 13250: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Einführung/Grundlagen der Energieversorgung und Anlagentechnik
2. VA-Nr. 06 – 13251: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Bewertung und Verbesserung des Baukörpers
3. VA-Nr. 06 – 13252: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Energiebilanzierung von Wohngebäuden
4. VA-Nr. 06 – 13253: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energiesparmaßnahmen
5. VA-Nr. 06 – 13254: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Verbesserung der Anlagentechnik, erneuerbare Energien, Wohnungslüftung
6. VA-Nr. 06 – 13255: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Versuche und Workshops
7. VA-Nr. 06 – 13256: Qualifizierung zum Energieberater TGA
– Bewertung und Verbesserung von Nichtwohnbauten
Wie bekommt man Bildungsurlaub ?
Sie legen ein hier herunterladbares Schreiben und eine aktuelle Ausgabe des Stundenplans bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vor der Veranstaltung (in der Regel 4 Wochen) vor. Sie klären die Teilnahme am Kurs und Ihre Freistellung dafür also selbst mit dem Arbeitgeber. Am Ende der betreffenden Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung (Formular T) von uns, welches Sie anschließend beim Arbeitgeber abgeben.
Andere Bundesländer
In anderen Bundesländern prüfen Sie bitte die Anerkennung selbst - durch Anruf bei der zuständigen Behörde oder geben Sie uns Bescheid. Wir erledigen dies für Sie.







