Anerkennung und Zertifikat |
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Kurs-Zertifikat als Energieberater
Der Kurs richtet sich an Teilnehmer, welche Energieberatung für Wohn- und ggf. Nichtwohnbauten beruflich ausüben möchten. Hierfür werden die theoretischen und praktischen Grundlagen vermittelt, welche in einem gemeinsamen Praxiswohnbauprojekt, einem Nichtwohnbauworkshop sowie dem individuellen Projekt jedes Teilnehmers vertieft werden. Die Teilnahme steht allen Interessenten aus dem Bau- und Anlagenbereich offen - Architekten, Ingenieuren, Technikern, Meistern – sofern sie Freude an der Weiterbildung mitbringen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält jeder Teilnehmer das Zertifikat "Energieberater TGA". Voraussetzungen hierfür sind:
- es wurden die Seminare Wohnbau/Nichtwohnbau besucht (max. 20 % Abwesenheit, wir pflegen Anwesenheitslisten),
- die Abschlussklausur wurde erfolgreich bestanden,
- ein eigenes, frei gewähltes Projekt wurde erfolgreich bearbeitet.
Wir weisen auf dem Kurszertifikat darauf hin, ob Sie Wohn- und/oder Nichtwohnbaukurse besucht haben. Ihre Eingangsqualifizierung (Ingenier, Architek, Techniker, Meister usw.) spielt dabei keine Rolle. Sie dürfen sich dann Energieberater nennen. Nur zur Information: das dürfen Sie immer, auch ohne besondere Qualifikation, denn das ist kein geschützter Titel.
BAFA-Anerkennung als gelisteter Energieberater
Der Kurs hat die Anerkennung vom BAFA. Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Es plegt eine "Energieberater-Liste". Als dort eingetragener Energieberater sind Sie berechtigt, bei Ihren Energieberatungen Bundesfördermittel für die Beratung in Anspruch zu nehmen. Um Probleme mit der Eintragung in die Energieberaterliste des BAFA zu vermeiden, möchten wir Sie hiermit deutlich darauf hinweisen, dass die Kursanerkennung seitens des BAFA sich beschränkt auf:
"Ingenieure der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung,
Bauingenieure (Hochbau) und Architekten"
(Originalzitat aus der BAFA-Kursliste)
Teilnehmer mit den genannten Voraussetzungen können mit dem Abschlusszertifikat "Energieberater TGA" eine Eintragung in der BAFA-Liste beantragen. Es müssen aber auch bei diesen Teilnehmern alle weiteren Auflagen des BAFA erfüllt sein – siehe Internetseite des BAFA . Hierüber sollte sich jeder Teilnehmer vor der Teilnahme an der Weiterbildung selbst Kenntnis verschaffen. Die Beantragung übernimmt der Teilnehmer selbst nach erfolgreich bestandenem Kurs. Das Weiterbildungsinstitut kann die BAFA-Eintragung nicht beeinflussen.
Für Ingenieure anderer Berufsfelder (Elektrotechnik, Chemie, Maschinenbau usw.), Handwerksmeister, Techniker und alle anderen oben nicht genannten Berufsabschlüsse führt das Anschlusszertifikat "Energieberater TGA" nicht zu einer automatischen BAFA-Zertifizierung. Es müssen ggf. weitere Auflagen des BAFA erfüllt werden, z.B. Beispielprojekte eingereicht werden. Auch hierüber sollten Sie sich selbst vorher beim BAFA informieren.
Für eventuelle Änderungen der Zulassungsbestimmungen des BAFA nach Kursbeginn ist der Kursanbieter nicht verantwortlich. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns.
Die BAFA-Bescheinigung (eine gesonderte schriftliche Bestätigung) erhalten Sie, wenn:
- Sie der oben genannten zugelassenen Personengruppe angehören,
- die Wohnbau-Module 1 bis 7 besucht haben (max. 20 % Abwesenheit),
- die Abschlussklausur bestanden haben,
- das o.g. eigene Projekt als BAFA-Wohnbauberatung ausgearbeitet haben.
Anerkennung als EnEV-Energieausweisersteller
Die Kursinhalte decken das Wissen ab, welches für die Erstellung von Energieausweisen nach EnEV benötigt wird. Für welche Personengruppen welche Qualifikation im Sinne der EnEV notwendig ist, erfahren Sie in der Energieeinsparverordung, dort § 21 und Anlage 11. Kurz zusammengefasst: Es gibt immer mehrere Möglichkeiten, eine Ausstellungsberechtigung zu erlangen. Für Akademiker sind die Weiterbildung, ein Studium oder Berufserfahrung denkbar. Für Techniker und Meister muss es eine Weiterbildung im Sinne der EnEV sein. Der Kurs "Energieberater TGA" erfüllt die Merkmale einer Weiterbildung nach Anlage 11 der EnEV.
Der Wohnbau-Kurs (Module 1 - 7) erfüllt die Anforderungen der EnEV an eine Weiterbildung als "Energieausweisersteller im Wohnbau": Akademiker, Techniker und Meister der Bauberufe können und dürfen nach erfolgreicher Teilnahme Wohnbauausweise erstellen. Die erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt (als gesonderte schriftliche Bestätigung), wenn:
- Sie zur genannten Personengruppe gehören,
- die Wohnbaumodule 1 bis 7 besucht wurden (max. 20 % Abwesenheit),
- die Abschlussklausur bestanden wurde.
Das Nichtwohnbaumodul 8 erfüllt zusammen mit den Wohnbaumodulen die Anforderungen der EnEV an eine Weiterbildung als "Energieausweisersteller im Nichtwohnbau": Akademiker können und dürfen nach erfolgreicher Teilnahme Nichtwohnbauausweise erstellen. Die Teilnahme wird bescheinigt (als gesonderte schriftliche Bestätigung), wenn:
- Sie der Gruppe der Akademiker angehören,
- Sie das Zertifikat "Energieausweis im Wohnbau" ebenfalls erlangt haben,
- darüber hinaus das Nichtwohnbaumodul 8 besucht wurde (max. 20 % Abwesenheit)
Ob Sie eine Weiterbildung als Qualifikation für die Ausweiserstellung überhaupt benötigen, entscheiden Sie bitte selbst anhand der EnEV. Für eventuelle Änderungen der Qualifikationsgrundlagen in der EnEV nach Kursbeginn ist der Kursanbieter nicht verantwortlich. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns.







